AGB

1. Definition

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen der Firma HP-Chiptuning.

2. Geltungsbereich der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen HP-Chiptuning und dem Kunden erfolgen auch künftig ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Weiteres ist der Kunde verpflichtet beieiner Weiterveräußerung an Dritte unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch HP-Chiptuning.

4. Lieferung und Leistung

Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben HP-Chiptuning von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich HP-Chiptuning vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.

5. Preise

Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste, bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.

6. Produkt

Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche geringfügig unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt. welche von Ihren Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges. mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

6.1 Aufklärung für den Kunden

Daher möchten wir Sie auf mögliche Konsequenzen, bei nicht Eintragung in das Genehmigungsdokument aufmerksam machen:

  • Verwaltungsstrafe
  • kein Versicherungsschutz
  • keine positive Beurteilung bei wiederkehrender Begutachtung
  • Steuerhinterziehung

Des weiteren weisen wir darauf hin, dass der Einbau einer Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Softwareprogrammierung bei Kraftfahrzeugen Folgen hat.

Diese sind:

  • der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung des Steuergerätes führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für die Landmaschine,
  • der Betrieb der Landmaschine führt im öffentlichen Straßenverkehr ohne Betriebserlaubnis zum Verlust des Versicherungsschutzes,
  • der Betrieb einer Landmaschine im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichenden Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar,
  • der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung des Steuergerätes führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber

dem Verkäufer, sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die von HP-Chiptuning installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips/Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt HP-Chiptuning  ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht. (Eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Der Kunde wurde darauf hingewiesen das durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV – Gutachten ( das bei der Firma HP-Chiptuning für die meisten Fahrzeuge gegen Aufpreis erhältlich ist ) wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Käufer ist ausdrücklich über Alle, in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors, Turbolader, Getriebe, Achsen alle Beweglichen Teile usw., und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer ( als auch Abgasveränderung, Rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma HP-Chiptuning unmittelbar vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen.

7.1 Gewährleistung für Software Kunden

HP-Chiptuning übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie auf das Fahrzeug wo diese Tuning Software installiert wird. Diese entfallen auf den Händler der die Installation vorgenommen hat.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HP-Chiptuning.

9. Zahlungsbedingungen

Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

10. Urheberrecht

Alle von HP-Chiptuning gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,– aus.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Weiden.

12. Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.